Wir verfolgen jede Spur…
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Detektei Mario Surek 1. Die Detektei ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können zu erfüllen. Art und Weise der Auftragsdurchführung bestimmt die Detektei nach pflichtgemäßem Ermessen, sowie im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. 2. Die Detektei ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages Mitarbeiter bzw. Kollegen anderweitiger Detekteien sowie Gewährspersonen zu bedienen. Eine Gewähr für ein bestimmtes Ermittlungsergebnis wird nicht übernommen. 3. Die Detektei wird über alles, was ihr aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt, Schweigen gegenüber Dritten bewahren. Anspruch auf Bekanntgabe von Informationsquellen hat der Auftraggeber nicht. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte. Berichte und Mitteilungen erfolgen in Wahrnehmung berechtigter Interessen des Auftraggebers und sind streng vertraulich zu behandeln, als Ausnahme gilt nur die Beweislegung vor einem Gericht. 4. Im Rahmen eines erteilten Auftrages darf die Detektei niemals gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Der Auftraggeber kann jederzeit, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, den Auftrag stornieren. Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrages eine Interessenkollision (bewusste Irreführung des Auftraggebers), kann die Detektei den Auftrag beenden. Bei vorzeitiger Kündigung des Auftrages hat der Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Kosten zu tragen. Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Angaben bezüglich des berechtigten Interesses (§ 32 Abs. 2 BDSG) an der Auftragsdurchführung den Tatsachen entsprechen und dass keine gesetzeswidrigen, sittenwidrigen oder staatsgefährdenden Ziele verfolgt werden. 5. Bei Auftragsannahme kann eine Kostengrenze vereinbart werden. Ist diese erreicht, bevor der Sachverhalt geklärt bzw. die Ermittlungen abgeschlossen sind, wird mit dem Auftraggeber Rücksprache genommen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Eine angemessene Vorschusszahlung kann bei Auftragserteilung vereinbart werden. Nacht, Sonn- und Feiertagszuschläge werden grundsätzlich bei Ermittlungen nicht erhoben. Nach erbrachter Leistung erteilte Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht Ratenzahlungen vereinbart wurden. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, so werden bankübliche Zinsen berechnet. 6. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form. 7. Erfüllungsort ist der Sitz der Detektei. Besonderer Gerichtsstand ist gemäß § 29 ZPO der Erfüllungsort.
Detektei Mario Surek Gerstenweg 07 06132 Halle/Saale
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