Wir verfolgen jede Spur…
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Detektei Mario Surek
1.
Die Detektei ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können zu erfüllen. Art
und Weise der Auftragsdurchführung bestimmt die Detektei nach pflichtgemäßem Ermessen, sowie im
Einvernehmen mit dem Auftraggeber.
2.
Die Detektei ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages Mitarbeiter bzw. Kollegen anderweitiger
Detekteien sowie Gewährspersonen zu bedienen. Eine Gewähr für ein bestimmtes Ermittlungsergebnis
wird nicht übernommen.
3.
Die Detektei wird über alles, was ihr aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt, Schweigen gegenüber
Dritten bewahren. Anspruch auf Bekanntgabe von Informationsquellen hat der Auftraggeber nicht. Der
Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte. Berichte und
Mitteilungen erfolgen in Wahrnehmung berechtigter Interessen des Auftraggebers und sind streng
vertraulich zu behandeln, als Ausnahme gilt nur die Beweislegung vor einem Gericht.
4.
Im Rahmen eines erteilten Auftrages darf die Detektei niemals gegen die Interessen des Auftraggebers
tätig werden. Der Auftraggeber kann jederzeit, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, den Auftrag
stornieren. Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrages eine Interessenkollision (bewusste
Irreführung des Auftraggebers), kann die Detektei den Auftrag beenden. Bei vorzeitiger Kündigung des
Auftrages hat der Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Kosten zu tragen. Der Auftraggeber
versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Angaben bezüglich des berechtigten Interesses (§ 32 Abs. 2
BDSG) an der Auftragsdurchführung den Tatsachen entsprechen und dass keine gesetzeswidrigen,
sittenwidrigen oder staatsgefährdenden Ziele verfolgt werden.
5.
Bei Auftragsannahme kann eine Kostengrenze vereinbart werden. Ist diese erreicht, bevor der Sachverhalt
geklärt bzw. die Ermittlungen abgeschlossen sind, wird mit dem Auftraggeber Rücksprache genommen,
um das weitere Vorgehen abzustimmen. Eine angemessene Vorschusszahlung kann bei Auftragserteilung
vereinbart werden. Nacht, Sonn- und Feiertagszuschläge werden grundsätzlich bei Ermittlungen nicht
erhoben. Nach erbrachter Leistung erteilte Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht
Ratenzahlungen vereinbart wurden. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, so werden
bankübliche Zinsen berechnet.
6.
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.
7.
Erfüllungsort ist der Sitz der Detektei. Besonderer Gerichtsstand ist gemäß § 29 ZPO der Erfüllungsort.
Detektei Mario Surek
Gerstenweg 07
06132 Halle/Saale
Telefon Halle: 0345 52 48 570
Telefon Leipzig: 0341 58 06 65 91
Mobil: 0177 44 46 667